Die Fledermaus Schutzzeit ist vom 1. Oktober 2023 bis 31. März 2024
(BNatSchG, Kapitel 5, Abschnitt 2, § 39,).
Absatz 6: Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume,
die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis
zum 31. März aufzusuchen.
Dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und
nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder
stark genutzte Bereiche.
Bei Interesse, einfach e-Mail an uns:
arge-hoehle-stuttgart@t-online.de
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Weitere Termine werden bekanntgegeben sobald sie vereinbart sind.
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