Die Fledermaus Schutzzeit ist vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023
(BNatSchG, Kapitel 5, Abschnitt 2, § 39,).
Absatz 6: Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume,
die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis
zum 31. März aufzusuchen.
Dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und
nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder
stark genutzte Bereiche.
Bei Interesse, einfach e-Mail an uns: arge-hoehle-stuttgart@t-online.de
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Sobald sie vereinbart werden, werden sie hier bekanntgegeben.
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